Verknappung fossiler Energieträger, steigende Energiekosten und wachsende Bedeutung des Klimaschutzes führen zu neuen Herausforderungen an die Energieeinsparung und den effizienten Energieumgang. Der Gesetzgeber hat darauf mit wesentlich höheren Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die technische Gebäudeausrüstung reagiert - mit dem Gesetz zur Einsparung von Energie und Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG). Dabei unterscheidet das GEG grundsätzlich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28.07.2022 angepasst:
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, den Neubau oder die Sanierung von Bestandsgebäuden erfordert grundsätzlich die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Zuschussförderung:
BEG Einzelmaßnahmen. Diese gelten nur für Bestandsgebäude.
Im Neubau wird fortan nur noch die Effizienzhausförderung über die KfW möglich sein, die Förderung von Einzelmaßnahmen entfällt.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
NEU: Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Wurde bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Die Zuschüsse nach der BEG EM können beim BAFA online beantragt werden.
Sie können für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Neubau
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
• die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
• in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
• nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann ich als Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
• die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
• die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
• nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann ich Experten für Energieeffizienz zusammen mit einem Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
Darüber hinaus fördert die KfW die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördert Sie die KfW mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | bis zu 15.000 Euro |
Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | (Tilgungs-)Zuschuss |
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Eigentumswohnung (mind. 3WE müssen im Gebäude bestehen) | 4.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 2.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Wohngebäude
Durch eine energetische Sanierung kann der Energiebedarf von Altbauten so stark reduziert werden, dass diese sehr viel weniger Energie als vergleichbare Neubauten benötigen.
Energieberatung für Wohngebäude (früher BAFA-Vor-Ort-Beratung) / individueller Sanierungsfahrplan ( iSFP)*
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Ich ermittele vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Ich schlage Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ich weise auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasse ich in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere.
Der Zuschuss wird an mich gezahlt. Ich bin aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Sie haben die Wahl, ob ich entweder
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Vor-Ort-Beratung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeige ich Ihnen, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Ich werde auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei der Energieberatung für Wohngebäude entscheiden:
Sie sollten sich für dafür entscheiden, sich die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans ( iSFP) darzustellen zu lassen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.
Nicht zu verwechseln ist eine Energieberatung für Wohngebäude mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher zu veranschlagen ist.
Förderhöhe
Zuschuss in Höhe von 80% der des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Dieser ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
Nicht-Wohngebäude sind Gebäude, die keiner oder nur einer geringen Wohnnutzung unterliegen. Fest verbundene Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen gehören mit zum Gebäude und werden entsprechend berücksichtigt. Baudenkmäler, die im Wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt werden, fallen ebenfalls in den Bereich der Nicht-Wohngebäude. Weiterhin gehören z. B. Lagerhäuser, Fabrikgebäude, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für öffentliche Veranstaltungen, Hotels, Gaststätten, Schulgebäude, Vereinshäuser und Krankenhäuser dazu. Eine energieeffiziente Sanierung kann bei vielen öffentlichen Gebäuden zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen führen. Zusätzlich reduziert eine solche Sanierung die CO2-Emissionen und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Leider werden diese Potenziale einer Sanierung nur in den wenigsten Fällen optimal genutzt. Bei Nichtwohngebäuden wie beispielsweise Schulen existiert ein hohes energetisches Einsparpotenzial. Durch energetisch hocheffiziente Sanierungen auf ein Niveau deutlich besser als bei Neubauten können diese Potenziale erschlossen und das Klima zusätzlich geschont werden.
Energieberatung Nicht-Wohngebäude Bilanzen für Nicht-Wohngebäude sollen auch die Anteile für eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung berücksichtigen. Die neue DIN V18559, die ein umfangreiches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden beinhaltet, berücksichtigt diese Faktoren. Als Nebenanforderung wird auch die Begrenzung des Sonneneintragswertes vorgeschrieben. Die Anforderungen werden über Referenzgebäude festgelegt, die dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entsprechen, deren technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 des GEG definiert ist.