Energieeinsparung durch effiziente Energienutzung 

Verknappung fossiler Energieträger, steigende Energiekosten und wachsende Bedeutung des Klimaschutzes führen zu neuen Herausforderungen an die Energieeinsparung und den effizienten Energieumgang. Der Gesetzgeber hat darauf mit wesentlich höheren Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die technische Gebäudeausrüstung reagiert - mit dem Gesetz zur Einsparung von Energie und Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG). Dabei unterscheidet das GEG grundsätzlich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG 2023)

NEU AB 01.01.2023 

 

Ab dem 1.1.2023 ist eine neue Fassung des GEG in Kraft getreten, dessen verschärfte Anforderungen vor allem den Neubau betreffen. So soll das im Klimaschutzgesetz festgeschriebene Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 in Deutschland erreicht werden. Mit den Neuregellungen im GEG 2023 wird der Neubau-Standard auf Effizienzhaus-55-Niveau erhöht und die Voraussetzung geschaffen, Förderprogramme künftig an noch anspruchsvolleren Standards auszurichten. 2025 wird dann mit dem GEG 2025 das Effizienzhaus 40 (EH 40) zum Standard im Neubau werden.

Das neue GEG betrifft vor allem den Neubau. Die Anforderungen an den Bestand sollen sich erst zum 1.1.2025 erheblich verschärfen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28.07.2022 angepasst:


  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).
  • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.
  • Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.



Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, den Neubau oder die Sanierung von Bestandsgebäuden erfordert grundsätzlich die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.



 

Zuschussförderung:

BEG Einzelmaßnahmen. Diese gelten nur für Bestandsgebäude.
Im Neubau wird fortan nur noch die Effizienzhausförderung über die KfW möglich sein, die Förderung von Einzelmaßnahmen entfällt.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

NEU: Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Förderung mit iSFP*:

Wurde bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Die Zuschüsse nach der BEG EM können beim BAFA online beantragt werden.


2. BEG WG (Wohngebäude) - Neubau und Gebäudebestand / Sanierung

Sie können für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienz­haus die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­be­gleitung.


Neubau

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:


Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
• die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
• in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
• nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann ich als Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.


Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
• die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
• die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
• nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann ich Experten für Energieeffizienz zusammen mit einem Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.



Darüber hinaus fördert die KfW die Fach­planung und Bau­begleitung sowie die Nachhaltigkeits­zertifizierung. 

Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, fördert Sie die KfW mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.

Effizienzhaus

Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit

Betrag je Wohneinheit




Effizienzhaus 40

20 % von max. 120.000 Euro

bis zu 24.000 Euro

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse

25 % von max. 150.000 Euro

bis zu 37.500 Euro

Effizienzhaus 55

15 % von max. 120.000 Euro

bis zu 18.000 Euro

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse

20 % von max. 150.000 Euro

bis zu 30.000 Euro

Effizienzhaus 70

10 % von max. 120.000 Euro

bis zu 12.000 Euro

Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse

15 % von max. 150.000 Euro

bis zu 22.500 Euro

Effizienzhaus 85

5 % von max. 120.000 Euro

bis zu 6.000 Euro

Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse

10 % von max. 150.000 Euro

bis zu 15.000 Euro

Effizienzhaus Denkmal

5 % von max. 120.000 Euro

bis zu 6.000 Euro

Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse

10 % von max. 150.000 Euro

bis zu 15.000 Euro


Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses benötigen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten aus der Experten­liste für Förder­programme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.

Die Baubegleitung für ein Effizienzhaus fördert die KfW mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss.

Immobilie

Max. förderfähige Kosten

(Tilgungs-)Zuschuss

Ein- und Zweifamilien­haus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus

10.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 5.000 Euro

Eigentumswohnung (mind. 3WE müssen im Gebäude bestehen)

4.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 2.000 Euro

Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 20.000 Euro



Wohngebäude

Verbrauch nach Gebäudealter

  • Durch eine energetische Sanierung kann der Energiebedarf von Altbauten so stark reduziert werden, dass diese sehr viel weniger Energie als vergleichbare Neubauten benötigen.

  • Durch energiesparende Bauweisen kann der Energiebedarf um durchschnittlich bis zu 85 Prozent reduziert werden.
  • Bestehende Gebäude benötigen derzeit durchschnittlich dreimal so viel Energie zur Wärmeversorgung wie Neubauten
  • Doch trotz steigender Energiepreise werden bei Sanierungsvorhaben die bestehenden Energieeinsparpotenziale nicht genügend ausgeschöpft
  • Bei steigenden Energiepreisen lohnen sich auch große Investitionen immer schneller, auch weil es finanzielle Förderung für energiesparendes Bauen und Sanieren gibt (siehe Ratgeber)

 

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderte Beratungen

Energieberatung für Wohngebäude (früher BAFA-Vor-Ort-Beratung) / individueller Sanierungsfahrplan ( iSFP)

 

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Ich ermittele vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Ich schlage Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ich weise auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasse ich in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere.

Der Zuschuss wird an mich gezahlt. Ich bin aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

Sie haben die Wahl, ob ich entweder

  • die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstelle oder
  • aufzeige, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Vor-Ort-Beratung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.

Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeige ich Ihnen, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.

Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Ich werde auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.

Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei der Energieberatung für Wohngebäude entscheiden: 

Sie sollten sich für dafür entscheiden, sich die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans ( iSFP) darzustellen zu lassen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

Nicht zu verwechseln ist eine Energieberatung für Wohngebäude mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher zu veranschlagen ist.

 

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von 80% der des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Dieser ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

 

 Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • das Gebäude in Deutschland steht
  • Der      Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn      Jahre zurückliegen.
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

 

Nichtwohngebäude

Definition Nicht-Wohngebäude

Nicht-Wohngebäude sind Gebäude, die keiner oder nur einer geringen Wohnnutzung unterliegen. Fest verbundene Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen gehören mit zum Gebäude und werden entsprechend berücksichtigt. Baudenkmäler, die im Wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt werden, fallen ebenfalls in den Bereich der Nicht-Wohngebäude. Weiterhin gehören z. B. Lagerhäuser, Fabrikgebäude, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für öffentliche Veranstaltungen, Hotels, Gaststätten, Schulgebäude, Vereinshäuser und Krankenhäuser dazu. Eine energieeffiziente Sanierung kann bei vielen öffentlichen Gebäuden zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen führen. Zusätzlich reduziert eine solche Sanierung die CO2-Emissionen und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Leider werden diese Potenziale einer Sanierung nur in den wenigsten Fällen optimal genutzt.  Bei Nichtwohngebäuden wie beispielsweise Schulen existiert ein hohes energetisches Einsparpotenzial. Durch energetisch hocheffiziente Sanierungen auf ein Niveau deutlich besser als bei Neubauten können diese Potenziale erschlossen und das Klima zusätzlich geschont werden.

Energieberatung Nicht-Wohngebäude Bilanzen für Nicht-Wohngebäude sollen auch die Anteile für eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung berücksichtigen. Die neue DIN V18559, die ein umfangreiches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden beinhaltet, berücksichtigt diese Faktoren. Als Nebenanforderung wird auch die Begrenzung des Sonneneintragswertes vorgeschrieben. Die Anforderungen werden über Referenzgebäude festgelegt, die dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entsprechen, deren technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 des GEG definiert ist.



Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis nach Maßgabe der §§ 80 bis 86 auszustellen. Es ist zulässig sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.